Johann Gottfried Gerolds, allhier zu Marckthohenleuben, Kauff,, und Lehnbrief, über sein HandFrohnGuth, so er von seinen Vater Adam Gerold, hieselbst erkauffet
Vor dem Gräfl: Reuß Plauis: Amte der Pflege Reichenfels, erschienen Endens gesetzten Tages,
Georg Friedrich Rentz, Gräfl: Amtsschöppe alhier, | |
|
im Namen und Vollmacht des alten |
|
Adam Gerold aetat: 74. Jahr hierselbst, |
|
weil solcher leibes Schwachheit halber |
|
nicht ausgehen können, |
Maria Elisabeth Sippelin, gebohrne Geroldin, | |
|
cum maritata Curatore Georg Friedrich Sippel, |
Johann Michael Gerold zu Merkendorf, | |
Mstr: Christoph Gerold, Zeug und Leineweber alhier, | |
Mstr: Johann Adam Gerold, auch Zeug und Leinenweber alhier, | |
Johann Gottfried Gerold, aetat: 27. Jahr, mit | |
|
seinem Schwieger Vater Gottfried Stimmeln hieselbst, |
und übergaben einen Kauff, Aufsatz mit dem Anbringen, wie der alte Adam Gerold, mit seinem jüngsten Sohn gedachten Johann Gottfried Gerold, einen Kauff, Contract in ihrer allerseitigen Gegenwart verabredet und geschlßen hätte: Dem zu Folge verkauffet Georg Friedrich Rentz in Vollmacht Adam Gerolds, dem Johann Gottfried Gerold, welcher ... Zugleich nomine des alten Gerolds, mittelst Handschlages der Väterlichen Gewalt erlaßen, deßen Sechslings Hauß, welches derselbe den 27. Julÿ 1727 von seinem Schwieger Vater Georg Gollen hieselbst, erkauffet und in Lehn erhalten, an Wohnhauß, Scheune und Ställen, Feldern Wiesen, Holtz Garten und Vieh, samt allen was in erstern Erd, Brand, Wand, Clammer, Mauer, Wind und Nagelfeste ist, und allen übrigen im Hauß befindlichen Geräthe und Sachen, mit allen Recht und Gerechtigkeiten, Nutz,, und Beschwerungen, erb,, und eigenthümlich an deßen jüngsten Sohn, Johann Gottfried Gerold, um und vor
Fünf Hundert Meißnis: Gulden,
ganzer und beständiger Kauff, Summe, dergestalt und also zu bezahlen, daß Käuffer zuförderst folgende Passiv-Schulden, als:
100. Msz: |
- " - | an das hiesige Kirchen Aerarium und |
dt. 100. Msz: |
- " - |
an Johann Heinrich Seideln, Pächtern in Weisendorf |
|
|
übernement und abführet, dann |
dt. 50. Msz: |
- " - |
an Mstr: Christoph Gerold auszahlet |
50. Msz: |
- " - |
zu seinem Erbantheil innen behält |
20. Msz: |
- " - |
zu des Vaters Begräbniß auf dem Hauße stehen bleiben, und |
80. Msz: |
- " - |
ebenfalls auf dem Hauße stehen bleiben, wovon Verkäufer |
|
|
nach seiner Nothdurft egen Quittung aufheben kan, so viel |
|
|
er will und mag, dochalso, daß so viel übrig bleibet, als zu |
|
|
Berichtigung des SterbeLehnGeldes und Gebühren ...sonderlich, |
|
|
die übrigen |
100. Msz. |
- " - |
aber sollen tagzeitlich an die sämtlichen Geschwister in gleiche |
|
|
Theile verteilet werden, wovon |
dt. 20. Msz: |
- " - |
zu Walpurg: 1770 an Maria Elisabeth verehel: Sippelin, |
dt. 20. Msz: |
- " - |
Walpurg: 1771 an Mstr: Christoph Gerold |
dt. 20. Msz: |
- " - |
Walpurg: 1772 an Mstr: Johann Adam Gerold |
dt. 20. Msz: |
- " - |
Walpurg: 1773 Käuffer zu seinem Antheil, und |
dt. 20. Msz: |
- " - |
Walpurg: 1774 an Johann Michael Gerold, gegen Quittung |
|
|
und Verzicht auszahlet, und inne behält. |
Im Fall aber Käuffer binnen 6. Jahren sein Hauß und Zubehör wieder verkauffen solte, so behält sich der älteste Bruder Johann Michael Gerold, zu Merckendorf, mit Zufriedenheit des Vaters und sämtlicher Erben Einwilligung den Vorkauff, um den nemlichen Preiß von 500. Msz: bevor. H...acht hat sich Verkäuffer die obere Stube in dem verkaufften Hauße zu seiner Bequemlichkeit, nebst Holtz und Lichtfreÿen Herberge vorbehalten, desgleichen soll auch der Haußwirth demselben mit Eßen und Trinken versorgen, beÿ krencken Tagen wartten und pflegen, auch mit waschen laßen. Wenn aber wieder Verhoffen Käuffer und Verkäuffer sich mit einander nicht vertragen könnten, und er Verkäffer etwar Nothleiden müßte, so hat sich derselbe auf diesen Fall die so genannte Hohen Wiese, nebst den darangelegenen Acker zu seinen Bedürfnissen reserviret.
Endlich soll nach des Vaters Ableben, das ... noch vorhandene Geld nach Berichtigung des SterbeLehnGeldes und die Väterl. Kleider unter die sämtlichen Geschwister in gleiche Theile vertheilet werden, das Bett aber worinnen der Vater dermalen lieget, der älteste sohn und Bruder Johann Michael zu Dörtendorf bekommen.
Nachdem nun beÿderseits Contrahentes facta praetectione, mit vorstehenden Kauff und was dann anhängig, abgehandelter maßen, wohl zufriedengewesen, und sich zum Kauff bekannt, die übrigen sämtlichen Geschwister auch, auf Befragen ihre Zufriedenheit bezeuget, auch zu erkennen gegeben, wie sie wegen des Mütterlichen nichts mehr zu fordern hätten, und dasjenige, was an Crahmsachen und andern nicht mit verkaufften Sachen noch vorhanden gewesen, anheute schon vertheilet hätten und noch vertheilen würden, nicht minder der Amtsschöppe Rentz im Namen des Verkäuffers, desgleichen auch Käuffer den Handschlag abgegeben und um Obrigkeitliche Confirmation deßen gehorsamst gebeten, Ersterer auch die Lehn an Hauß und Zubehör aufgelaßen, Letzterer aber darum geziemend wieder nachgesuchet; Als ist, Gräfl: Amtswegen sothaner Kauff, Summe durch ein von Georg Golle am 20. Novembr: 1738 errichtetes Testament des Verkäuffers Eheweib vermachet worden, und solcher Gestalt ins Hauß gefallen, und nichts bedenkliches mehr gewesen, nicht nur ratihabiret, sondern auch dem Johann Michael Gerold bedungener maßen, der Vorkauff reserviret, und Käuffer Johann Gottfried Gerold, nachdem er beÿ seiner ohnehin obhabenden Unterthans Pflicht versprochen, das Lehn allezeit in guten Wesen und Würden zu erhalten, die darann hafftenden und zu Ende specificirten Onera zu gehöriger Zeit richtig abzuführen, und sich überhaupt also, wie einen frommen, getreuen und gehorsamen Unterthan oblieget, zu verhalten, gegen Erlegung 50. Msz. Lehn Geldes und derer gewöhnlichen Schreib und Siegel Gebühren, mit obbeschriebenen HandFrohnGuth und Zubehör, more folito, beliehen, und ihm hierüber dieser Kauf,, und Lehnbrief, unter dem Gräfl: AmtsInsiegel, und meiner, des Rath und Amtmannes Unterschrifft, nach vorheriger Ingroshizierung in dass AmtsHandels,, Buch über Reichenfels, de Anno 1763. Fol: 173 (od. 113) ausgefertiget und das SterbeLehnGeld weil Verkäuffer 74. Jahre alt, vorbehalten worden.
Sogeschehen Marckthohenleuben, den 30. Januar: 1769
Onera | Gräfl: Reuß Plauis: Amt der Pflege Reichenfelß |
- 5sgl: 3Gr. Walp: Erbzins | Salomon Friedrich Bergmann |
- 5sgl: 3Gr. Mich: Erbzins | Ejes in vicitlias unter Triebs |
1sgl: - - JagdFrohnGeld | Georg Friedrich Hering |
Frohnet mit der Hand nach Reichenfelß. | Amts Secret. |
und 2. Tag Tagen u. machet 14 Klafter Scheit Holtz | |
Thut Folg und Wach. | |
Religua vide Fol: 380 | |
Der älteste Sohn Adam Gerolds, Johann Michael heiratete 1756 nach Merkendorf die Eva Nitsche, wohl die Erbin des Nitsche-Hofes, da der jüngste Nitsche-Sohn 1753 starb. Durch seinen Zuzug kann er als der erste Gerold im Kirchspiel Göhren-Döhlen angesehen werden. Vor dieser Zeit werden hier keine Gerolds genannt. Da er an manchen Stellen im Kirchenregister als Zeug- und Leinwollenwebermeister genannt wird und auch zwei seiner Brüder in Hohenleuben Leinenweber waren, kann durchaus angenommen werden daß er in Merkendorf eine kleine Weberei besaß.
...
...